Ohne Angst als Hexe Halloween erleben
Die Hexe hatte schon immer etwas mystisches. Vor allen in der frühen Neuzeit und im Mittelalter waren die Hexenverfolgungen sehr stark ausgeprägt. Allerdings gab es die ersten Hexenverfolgungen schon im 13. Jahrhundert, als die Inquisition aufkam. Teilweise gibt es auch heute noch solche Verfolgungen von unschuldigen Frauen, dies gilt vor allen Dingen in Afrika, Südostasien und Südamerika.
Kam es zu regionalen Missernten, einem persönlichen Unglück oder auch sonstigen Krisen, war man schnell dabei, die Schuld bei einer bestimmten Frau zu suchen. Sie hatte dann den bösen Blick und diente Satan. In Mitteleuropa waren Frauen die häufigsten Opfer solch einer Denunziation. In Nordeuropa dagegen waren es mehr die Männer.
Ablauf eines Hexenprozesses
Hexenprozesse verliefen alle nach einem bestimmten Muster.
- Die Anklage. Solch einer Anklage gingen oftmals schon viele Jahre von Gerüchten und Denunziation voraus. Auch eine bereits inhaftierte Hexe konnte eine andere Frau denunzieren. Dies geschah sehr oft unter der Folter.
- Die Inhaftierung. Es gab keine Gefängnisse im heutigen Sinne. Die Frauen wurden in Kellern oder Türmen gefangen gehalten. Zu Beginn wurde die Hexe vollständig entkleidet und komplett rasiert. Man suchte nach dem Hexenmal.
- Das Verhör. Es gab 3 Phasen des Verhörs. Zuerst kam die gütliche Befragung. Die Fragen waren sehr detailliert, u.a. ging es um die Frage, ob man mit dem Teufel Geschlechtsverkehr hat oder hatte. Danach folgte die Territion (Schreckung). Legte die Hexe kein Geständnis ab, zeigte und erklärte man ihr die Folterwerkzeuge. Erst danach in der dritten Stufe kam es zur peinlichen Befragung unter der Folter. „Schutzvorschriften“ wurden hier in der Regel nicht beachtet. Es kam oftmals die Daumenschraube und die Streckbank zum Einsatz. Die übliche Regel, dass ein Täter dreimal der Folter unterzogen werden muss und er dann freikommt, wenn er immer noch nicht gesteht, wurde bei den Hexenverfolgungen ausgesetzt. Laut dem „Hexenhammer“ wurde so lange gefoltert, bis es zu einem Geständnis kam.
- Die Hexenproben. Offiziell war keine Hexenprobe vorgesehen. Immer öfter wurde dies aber praktiziert. Es gab 5 bekannte Proben: Wasserprobe, Feuerprobe, Nadelprobe, Tränenprobe und Wiegeprobe.
- Das Geständnis. Die Verurteilung durfte nur nach einem Geständnis erfolgen
- Die Hinrichtung. Als Strafe stand hier das Verbrennen, also der Scheiterhaufen. Die Hexe wurde lebendig verbrannt, um ihre Seele zu reinigen. Als Akt der Gnade galt die vorherige Enthauptung.
Die Hexe heute
Ohne Angst kann heute jede Frau zur Halloweenparty oder Faschingsparty als Hexe gehen. Die passenden Kostüme und Accessoires führt der Online-Versand Kostümpalast.